Allgemeine
Geschäftbedingungen der Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt)
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand
des Vertrages sind alle von der Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) angebotenen und
buchbaren Kurse für Babys, Kinder und Erwachsene, (Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen
und Schwimmkurse (§ 611 BGB).
2.
Anmeldung
und Datenschutz
Telefonische
Anmeldungen sowie Buchungen über die Homepage von Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) sind
verbindlich. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung
elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck
der Durchführung der Veranstaltung benutzt, jedoch nicht an unbeteiligte Dritte
weiter gegeben.
Der Vertrag
endet nach jeder ausgeschriebenen Kursstaffel. Es werden keine Kinder
automatisch in Folgekurse übernommen. Für eine weitere Anmeldung bedarf es
einer erneuten schriftlichen Anmeldung.
3.
Haftungsausschluss
Unsere
Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde und sporttaugliche Personen. Wir
setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Sollten
Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Kinderarzt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines
gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Die Schwimmschule Badeenten geht davon
aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern
(Erziehungsberechtigte für ihre Kinder, mit gesundheitlichen
Einschränkungen, einen Arzt konsultieren und Rücksprache
zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten.
Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen,
also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen
Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder
andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate
sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor
Kursbeginn zu melden.
Den
Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sein
Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Jeder Teilnehmer haftet
selbst, bzw. Eltern für Ihre Kinder, für die von ihm verursachten Schäden
am Eigentum der Räumlichkeiten, in denen der Kurs stattfindet, anderer
Teilnehmer oder Besucher.
Der
Aufenthalt im Schwimmbad erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer
trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für
verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von
jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder.
Schwimmschule
Badeenten UG (haftungsbeschränkt) hält alle Teilnehmer dazu, den empfohlenen Sicherheitsaspekten aus
der Buchungsbestätigung zu folgen, um Gefahren zu vermeiden. Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung
von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder anderem persönlichen
Eigentum haftet der Veranstalter Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) nicht.
Die vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens
oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
4.
Kursgebühren
und Erstattung
Die Kursgebühren sind 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto mit der IBAN: DE43 5004 0000 0401 7661 00, BLZ: COBADEFFXXX bei der Commerzbank zu überweisen.
-
Für Kurse die bis
14 Tage im Vorfeld wieder abgesagt werden fällt eine Bearbeitungsgebühr von
15,00 Euro an, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
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Kurse die weniger
als 14 Tage im Vorfeld storniert werden, werden mit 50% der Kursgebühr
berechnet, es sei denn, es wird eine Ersatzteilnehmer gestellt oder die
Schwimmschule kann einen Ersatz bis zum Kursbeginn finden. Dann fällt nur die
Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR an.
-
Kurse die weniger
als 5 Tage im Voraus abgesagt werden, werden mit 70% der Kursgebühr
berechnet, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt oder die
Schwimmschule findet noch Ersatz bis zum Kursbeginn. Dann fällt nur die
Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an.
-
Bei Kursabbruch nach der ersten Stunde aus diversen
Gründen (in der Regel, weil ein Kind noch zu viele emotionale Probleme hat;
Eltern oder Teilnehmer entscheiden sich unbegründet gegen einen weiteren
Versuch/ Verlauf; bei Abbruch ohne gemeinsame Problemlösung/ Kommunikation mit
dem Kursleiter; etc.) wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den entstandenen Verlust
selber auf. Gerne schreiben wir im Rahmen der Kulanz einzelne Stunden nach Vereinbarung, in Form einer Gutschrift, gut
und der Teilnehmer darf zu einem späteren Zeitpunkt diese Stunden bei der
Buchung eines neuen Kurses verrechnen oder Nachholen. Es wird eine
einvernehmliche Lösung für beide Seiten gesucht. Bargeld Rückzahlungen sind
ausgeschlossen.
-
Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn, ohne schriftliche
Abmeldung vom Kurs, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.
5.
Verhinderung, Ausfall,
Ersatzansprüche
Alle Kurse
die aus Krankheitsgründen im Vorfeld komplett abgesagt werden müssen, können
nach Vorlage eines ärztlichen Attests über den gesamten Kurszeitraum, nach terminlicher
Absprache verschoben werden. Ansonsten gelten die Inhalte aus Punkt 4. der AGB.
Bereits
begonnene Kurse, die im Verlauf aus gesundheitlichen Gründen komplett
abgebrochen werden müssen, können Anteilig, nur mit Vorlage eines Attestes, zu
einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Teilnehmer erhält eine
anteilige Stundengutschrift, abzüglich der Stornogebühren. Für alle weiteren
Ausfälle stellen wir keinen Ersatz!
Als weitere
Kulanzregelung bieten wir folgende Möglichkeiten in folgenden Kursen:
Für
Schwimmkurse ohne Eltern gilt:
-
Eine entschuldigte Einzelstunde, die aus
Krankheitsgründen nicht wahr genommen werden konnte, kann ggf. nach
telefonischer oder schriftlicher Absprache mit dem Veranstalter auf
Basis der Kulanz (maximal 1
Mal pro Kurs) zu vereinbarten Terminen nachgeholt werden, sofern der
Veranstalter in einem anderen Kurs
entsprechende Kapazitäten dafür frei hat und in dem Kurs die personellen
Anforderungen im Sinne der Sicherheit nicht gestört werden. Bei Ausfall
aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen
Sie bitte ein Rezept ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.
-
Ersatztermine sind verbindlich! Bei Ausfall aufgrund
von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte
ein Attest ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.
Für alle
Eltern-Kind-Kurse gilt:
-
Die Schwimmschule Badeenten bietet den Teilnehmern ein
internes Nachholsystem für entschuldigte Versäumnisse an. Da wir wissen, dass
das Immunsystem von Babys und Kleinkindern erst noch aufgebaut werden muss,
bieten wir in der Regel zum Beispiel 12 Termine an, aus denen Sie 10 Termine auswählen. Bei Ausfall aufgrund von
schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein
Rezept ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.
WICHTIG
Nachholen ist kein genereller verpflichtender Service des Veranstalters,
lediglich eine Kulanzregelung. Der Veranstalter behält sich vor, nur im
Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten Kulanzentscheidungen zu
treffen. Es gibt generell keine finanzielle Vergütung.
Folgekurse, die Nachholstunden oder eine preisliche Vergütungen, aufgrund
von Ausfällen mit Attest inkludieren, sind von einer weiteren Nachholstunden-Regelung
ausgenommen. Nicht wahrgenommene oder vergütete Nachholtermine werden kein
weiteres Mal erstattet oder neu vereinbart.
6.
Teilnahmebedingungen
Mindestgröße
des Elternteils für Baby- und Kleinkindschwimmkurse sollte 1,55m entsprechen,
da die Beckentiefe ca. 1,35m beträgt.
7.
Hausordnung und Hygiene
Mit der Buchung eines Kurses erkennen Sie auch die auf unserer Homepage und im
Buchungsanhang erläuterte Hausordnung und Hygieneordnung an. Bitte nehmen Sie
diese aufmerksam zur Kenntnis und Folgen unseren Hinweisen.
Die
Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden. Die
Schwimmschule Badeenten hat wie andere Bäder auch eine Hygieneordnung. Dieser
ist Folge zu leisten. Vor dem Schwimmen Duschen, Barfußbereiche respektieren
und Straßenschuhe meiden, sowie absolutes Verbot in den Barfußbereichen zu
essen, sind der wesentliche Bestandteil.
8.
Bild- und Tonrechte
Bild- und
Tonmaterial, welches während einer Kurseinheit bei der Schwimmschule Badeenten
durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wird, muss
vorher mit dem Kursleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden.
Sollte eine Veröffentlichung von Fotos/ Filmen der Schwimmschule Badeenten von
ihren Kursen und Teilnehmern auf ihrer Homepage sowie weiterer Werbezwecke
nicht erwünscht sein, muss dies bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.
9.
Rechtsansprüche
Für Stunden/
Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen
zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche
stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen,
Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden
die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von
Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die
aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter). Falls Teile
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder
werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An
Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des
deutschen Rechtes.
Stand: 01.02.2019