Allgemeine Geschäftbedingungen der Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt)

1.    Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages sind alle von der Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) angebotenen und buchbaren Kurse für Babys, Kinder und Erwachsene, (Babyschwimmen, Kleinkindschwimmen und Schwimmkurse (§ 611 BGB).

 

2.    Anmeldung und Datenschutz

Telefonische Anmeldungen sowie Buchungen über die Homepage von Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) sind verbindlich. Personenbezogene Daten werden für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und gespeichert, vertraulich behandelt und zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung benutzt, jedoch nicht an unbeteiligte Dritte weiter gegeben. 

Der Vertrag endet nach jeder ausgeschriebenen Kursstaffel. Es werden keine Kinder automatisch in Folgekurse übernommen. Für eine weitere Anmeldung bedarf es einer erneuten schriftlichen Anmeldung.

 

3.    Haftungsausschluss

Unsere Angebote richten sich grundsätzlich an gesunde und sporttaugliche Personen. Wir setzen körperliche Fitness und Gesundheit voraus. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Kinderarzt. 
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Übungen innerhalb eines gewählten Kursangebotes sind freiwillig. Die Schwimmschule Badeenten geht davon aus, dass Teilnehmer oder stellvertretend Eltern (Erziehungsberechtigte für ihre Kinder, mit gesundheitlichen Einschränkungen, einen Arzt konsultieren und Rücksprache zur unbedenklichen Teilnahme am entsprechenden Kurs halten. Kursrelevante körperliche oder gesundheitliche Einschränkungen, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen (z.B. chronischen Erkrankungen, Gelenkprobleme, Herz-Kreislaufprobleme oder andere körperlichen Einschränkungen/ Besonderheiten wie Implantate sowie akute Erkrankungen/ Verletzungen) sind dem Kursleiter vor Kursbeginn zu melden.

Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Jeder Teilnehmer  trägt die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Kurse. Jeder Teilnehmer haftet selbst, bzw. Eltern für Ihre Kinder, für die von ihm verursachten Schäden am Eigentum der Räumlichkeiten, in denen der Kurs stattfindet, anderer Teilnehmer oder Besucher.

 

Der Aufenthalt im Schwimmbad erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer trägt für sich und seine Handlungen die volle Verantwortung selbst, ist für verursachte Schäden selbst verantwortlich und stellt den Veranstalter von jeglichen Haftungsansprüchen frei. Eltern haften für ihre Kinder.

 

Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) hält alle Teilnehmer dazu, den empfohlenen Sicherheitsaspekten aus der Buchungsbestätigung zu folgen, um Gefahren zu vermeiden. Für Verluste, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld oder anderem persönlichen Eigentum haftet der Veranstalter Schwimmschule Badeenten UG (haftungsbeschränkt) nicht.

 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für eine Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

 

4.    Kursgebühren und Erstattung

Die Kursgebühren sind 14 Tage vor Kursbeginn auf das Konto mit der IBAN: DE43 5004 0000 0401 7661 00, BLZ: COBADEFFXXX bei der Commerzbank zu überweisen.

 

-       Für Kurse die bis 14 Tage im Vorfeld wieder abgesagt werden fällt eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.

-       Kurse die weniger als 14 Tage im Vorfeld storniert werden, werden mit 50% der Kursgebühr berechnet, es sei denn, es wird eine Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule kann einen Ersatz bis zum Kursbeginn finden. Dann fällt nur die Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR an.

-       Kurse die weniger als 5 Tage im Voraus abgesagt werden, werden mit 70% der Kursgebühr berechnet, es sei denn es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt oder die Schwimmschule findet noch Ersatz bis zum Kursbeginn. Dann fällt nur die Bearbeitungsgebühr von 15,00 Euro an.  

-       Bei Kursabbruch nach der ersten Stunde aus diversen Gründen (in der Regel, weil ein Kind noch zu viele emotionale Probleme hat; Eltern oder Teilnehmer entscheiden sich unbegründet gegen einen weiteren Versuch/ Verlauf; bei Abbruch ohne gemeinsame Problemlösung/ Kommunikation mit dem Kursleiter; etc.) wird keine Restgebühr erstattet. Der Kunde kommt für den entstandenen Verlust selber auf. Gerne schreiben wir im Rahmen der Kulanz einzelne Stunden nach Vereinbarung, in Form einer Gutschrift, gut und der Teilnehmer darf zu einem späteren Zeitpunkt diese Stunden bei der Buchung eines neuen Kurses verrechnen oder Nachholen. Es wird eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten gesucht. Bargeld Rückzahlungen sind ausgeschlossen. 

-       Bei Nicht-Erscheinen zum Kursbeginn, ohne schriftliche Abmeldung vom Kurs, wird die komplette Kursgebühr in Rechnung gestellt.

 

5.    Verhinderung, Ausfall, Ersatzansprüche


Alle Kurse die aus Krankheitsgründen im Vorfeld komplett abgesagt werden müssen, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests über den gesamten Kurszeitraum, nach terminlicher Absprache verschoben werden. Ansonsten gelten die Inhalte aus Punkt 4. der AGB.

Bereits begonnene Kurse, die im Verlauf aus gesundheitlichen Gründen komplett abgebrochen werden müssen, können Anteilig, nur mit Vorlage eines Attestes, zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Der Teilnehmer erhält eine anteilige Stundengutschrift, abzüglich der Stornogebühren. Für alle weiteren Ausfälle stellen wir keinen Ersatz!

 

Als weitere Kulanzregelung bieten wir folgende Möglichkeiten in folgenden Kursen:

 

Für Schwimmkurse ohne Eltern gilt:

 

-       Eine entschuldigte Einzelstunde, die aus Krankheitsgründen nicht wahr genommen werden konnte, kann ggf. nach telefonischer oder schriftlicher Absprache mit dem Veranstalter auf  Basis der Kulanz (maximal 1 Mal pro Kurs) zu vereinbarten Terminen nachgeholt werden, sofern der Veranstalter in einem anderen Kurs entsprechende Kapazitäten dafür frei hat und in dem Kurs die personellen Anforderungen im Sinne der Sicherheit nicht gestört werden. Bei Ausfall aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein Rezept ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.

 

-       Ersatztermine sind verbindlich! Bei Ausfall aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein Attest ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.

 

 

Für alle Eltern-Kind-Kurse gilt:


-       Die Schwimmschule Badeenten bietet den Teilnehmern ein internes Nachholsystem für entschuldigte Versäumnisse an. Da wir wissen, dass das Immunsystem von Babys und Kleinkindern erst noch aufgebaut werden muss, bieten wir in der Regel zum Beispiel 12 Termine an, aus denen Sie 10 Termine auswählen. Bei Ausfall aufgrund von schwerwiegender Krankheit über einen längeren Zeitraum, reichen Sie bitte ein Rezept ein. In dem Fall werden wir Stunden gut schreiben.

 

WICHTIG


Nachholen ist kein genereller verpflichtender Service des Veranstalters, lediglich eine Kulanzregelung. Der Veranstalter behält sich vor, nur im Rahmen seiner organisatorischen Möglichkeiten Kulanzentscheidungen zu treffen. Es gibt generell keine finanzielle Vergütung. Folgekurse, die Nachholstunden oder eine preisliche Vergütungen, aufgrund von Ausfällen mit Attest inkludieren, sind von einer weiteren Nachholstunden-Regelung ausgenommen. Nicht wahrgenommene oder vergütete Nachholtermine werden kein weiteres Mal erstattet oder neu vereinbart.

 

 

6.    Teilnahmebedingungen

 

Mindestgröße des Elternteils für Baby- und Kleinkindschwimmkurse sollte 1,55m entsprechen, da die Beckentiefe ca. 1,35m beträgt.

 

 

7.    Hausordnung und Hygiene

   
Mit der Buchung eines Kurses erkennen Sie auch die auf unserer Homepage und im Buchungsanhang erläuterte Hausordnung und Hygieneordnung an. Bitte nehmen Sie diese aufmerksam zur Kenntnis und Folgen unseren Hinweisen.

Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden. Die Schwimmschule Badeenten hat wie andere Bäder auch eine Hygieneordnung. Dieser ist Folge zu leisten. Vor dem Schwimmen Duschen, Barfußbereiche respektieren und Straßenschuhe meiden, sowie absolutes Verbot in den Barfußbereichen zu essen, sind der wesentliche Bestandteil.

 

 

8.    Bild- und Tonrechte

Bild- und Tonmaterial, welches während einer Kurseinheit bei der Schwimmschule Badeenten durch Teilnehmer, Eltern und/oder Begleitpersonen aufgezeichnet wird, muss vorher mit dem Kursleiter und den anderen Teilnehmern abgesprochen werden. Sollte eine Veröffentlichung von Fotos/ Filmen der Schwimmschule Badeenten von ihren Kursen und Teilnehmern auf ihrer Homepage sowie weiterer Werbezwecke nicht erwünscht sein, muss dies bei Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt werden.

 

 

9.    Rechtsansprüche


Für Stunden/ Kurse, die wegen technischen Defekten, Krankheit des Kursleiters oder sonstigen zwingenden Gründen ausfallen müssen, kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Vertretung zu stellen, Ausweichtermine anzusetzen oder Ausweichorte (Schwimmbäder) zu nennen. Stunden die durch Verunreinigung des Wassers (z.B. durch Verkotung oder Erbrechen von Teilnehmern) abgebrochen werden müssen, werden nicht ersetzt. Ebenso die, die aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden können (z.B. Unwetter). Falls Teile dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die restlichen Teile der Bestimmung davon unberührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Teile treten die Bestimmungen des deutschen Rechtes.

 

 

Stand: 01.02.2019